Moin,
nur mal so am rande, wenn man bestimmte Daten benötigt und man die zweckgebundenheit belegen kann, ist man als Unternehmen nicht verpflichte diese zu löschen! Klar kann man eine Auskunft verlangen und auch die Löschung allerdings darf das Unternehmen die Daten weiterverwenden und muss einer Löschung nicht nachkommen, wenn es um personenbezogene Daten geht.
Gruß,
moeck