Guten Tag zusammen,
vorab - ich bin weder Anwalt noch habe ich sonst was mit Jura zutun. Ich bin nur so ein komischer IT'ler.
1. Was ist ein Impressum?
Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung ergibt sich aus § 5 TMG sowie § 55 RStV. Hintergrund dieser Impressumspflicht ist, dass die Nutzer der Seite wissen sollen, mit wem sie es zu tun haben. Zudem muss eine ladungsfähige Anschrift vorhanden sein, damit rechtliche Ansprüche gegen einen Seitenbetreiber notfalls gerichtlich durchgesetzt werden können.
Grundsätzlich muss im Impressum keine Telefonnummer vorhanden sein! Es muss dem Nutzer lediglich eine weitere Möglichkeit zur Kontaktaufnahme neben der E-Mail Adresse geboten werden. Über diese alternative Kontaktmöglichkeit muss der Websitenbetreiber binnen 30-60 Minuten erreichbar sein. Dies gilt allerdings nur für Impressumspflichtige Foren, - und Websitenbetreiber.
Wer ist Impressumspflichtig? Grundsätzlich sind Onlinedienste laut TMG und RstV dann Impressumspflichtig, wenn sie einen Kommerziellen Hintergrund verfolgen oder wenn sie "Regelmäßige Journalistische Inhalte online stellen die zur Meinungsbildung dienen können. Dies gilt vor allem für Online-Shops oder z.B. Hostinganbieter.
Wichtig ist dass die Grenze zwischen Privat und Kommerziell in der Vergangenheit von Gerichten immer wieder anders gezogen wurde.
Ein Impressum sollte also der haben, der zu 100 % auf der sicheren Seite sein möchte. Wer allerdings ein wenig Wert auf Datenschutz legt, das Forum oder die Website zum Server nur nebenher Betreibt (ohne Werbung etc.) und keine journalistisch Recherchierte Berichte online stellt (bspw. in einem Blog) der kann Gefahrlos auf ein Impressum verzichten!
Meine Erfahrung als Administrator zeigt allerdings, dass eine Kontaktaufnahme über das Impressum mit einem Namen und einer E-Mail Adresse zu einem ordentlichen Internetauftritt gehört und von der Community oft positiv aufgefasst wird. Oft wird das Impressum für Anfragen zu Partnerschaften etc. gerne genutzt.
Ich hoffe ich konnte dem ein oder anderen ein wenig Klarheit verschaffen und verbleibe mit lieben Grüßen
Xylometachlorid
Quellen
Telefonnummer ins Impressum? Die Rechtslage nach dem EuGH-Urteil
6 Fragen zu: Impressum für Webseiten
TMG - Einzelnorm
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Internetforum: Definition "(nicht) öffentlich" - eRecht24 Forum