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    Recht, Copyright Skins

    • JimKnopf8796
    • 20. September 2017 um 18:45
    • JimKnopf8796
      Frischling
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      • 20. September 2017 um 18:45
      • #1

      Hallo

      vielleicht kann mir jemand ein Rat geben.

      Was ist wenn ich hier auf der Seite meine Skins zu Verfügung stelle und schreibe sowas wie „Meine Skins dürfen nur mit meiner Nutzungserlaubnis verwendet werden“ ich sie aber auf Servern finde die nicht meine Nutzungserlaubnis haben.
      Was habe ich für Möglichkeiten? Generell auch wenn ich Skins erstelle kann/muss ich für jedes Bild ein © Copyright beantragen?

      Danke

      JimKnopf

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      • 20. September 2017 um 19:04
      • #2

      creative commons...

    • CaptainJack
      Frischling
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      • 20. September 2017 um 19:28
      • #3

      Moin Moin,

      als erstes musst du zwischen Urheberrecht und Copyright differenzieren. In Deutschland gibt es kein Copyright an sich. In Deutschland gilt das deutsche Urheberrecht. Wichtigste Unterschiede erklärt dort auch die Bundeszentrale für politische Bildung. Als Nächstes gibt es ein kleines Problem, sobald du die Skins öffentlich verfügbar machst, hast du 1. keine Kontrolle mehr wer sie hat und wo er sie einsetzt und 2. erlischt zwar dein Urheberrecht nicht, denn das ist nicht möglich, jedoch da du es öffentlich zur Verfügung stellst, gibt du damit die Nutzung mehr oder weniger frei. Da du ja wie angegeben erst eine Freigabe erteilen möchtest empfehle ich dir hier im Forum einen Beitrag zu machen wo du zum Beispiel den Skin als Ingame-Bild zeigst und auf Anfrage der User die Datei bzw. die Skins verschickst. Meines erachten wäre der Vorschlag die ideale Lösung für dich.

      Ich möchte hierzu anmerken, dass ich kein Anwalt o. Ä. bin der sich tagtäglich damit auseinandersetzen muss, ich habe lediglich aus Eigeninteresse bzw. weil ich bei einer Zeitung mitgewirkt hatte, vor einer gewissen Zeit recherchiert und diese Informationen gefunden. Ich kann keine 100% Garantie geben, jedoch rein vom logischen her müsste es so passen. Außerdem gibt es gewisse Sonderregelungen in manchen Fällen, diese hab ich hier aus Zeitgründen mal ausgelassen.

      Ich hoffe ich konnte helfen.

      Einmal editiert, zuletzt von CaptainJack (20. September 2017 um 19:33)

    • Stig
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      • 20. September 2017 um 19:36
      • #4

      Achtung persönliches Halbwissen:

      Du musst kein Urheberrecht beantragen. Auf jedes Werk, das ein paar Grundbedingungen erfüllt (darf nichts zufälliges sein/nichts naturgegebenes/muss eine persönliche geistige Schöpfung sein/muss mit menschlichen Sinnen wahrnehmbar sein/...), hat der Urheber (also der Schöpfer/Ersteller) automatisch das Urheberrecht.

      Dieses Urheberrecht gibt dem Urheber (dir) dann prinzipiell das Recht, zu bestimmen wer wie was mit deinem Werk machen darf.

      Wenn jemand also auf deinen Willen scheißt und deine Sachen gegen deinen Willen verwertet (z.B. auf einem Life Server als Skin vervielfältigt/verwendet), begeht er damit eine Urheberrechtsverletzung, gegen die du rechtlich vorgehen kannst (z.B. durch Abmahnung oder vor Gericht, führt dann zu Geld- oder theoretisch auch Haftstrafen).

      https://www.urheberrecht.de/


      Ich denke, dass es nicht stimmt, dass man die Nutzung dadurch freistellt, dass man es veröffentlicht. Ein Beispiel wäre Google Bilder, dort kann ich auch nicht einfach jedes Bild verwenden, nur weil es öffentlich ist.

      Diese Nachricht wurde automatisch generiert. Antworten auf diese Nachricht können nicht empfangen werden. Bitte wenden Sie sich mit Anliegen an einen Administrator.

      Einmal editiert, zuletzt von Stig (20. September 2017 um 20:32)

    • CaptainJack
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      • 20. September 2017 um 19:42
      • #5

      Google Bilder hinterliegt auch einem anderen Prinzip. Dort werden die Bilder "automatisch eingetragen" welche auf z. B. Websiten verwendet werden. Hier im Forum würde man den Download direkt freigeben und somit uneingeschränkten Zugang zum Gegenstand freigeben. Wenn das nicht erwünscht ist, also die freie Nutzung, sollte man a: es nicht frei zum Download anbieten und b: das ganze Anders gestalten, wie ich in meinem vorhergehenden Vorschlag bereits angedeutet habe. Und ja: Man stellt die Nutzung nicht frei, aber es ist nicht kontrollierbar wer sie downloadet, deswegen der Vorschlag.

      MfG Captain Jack

      2 Mal editiert, zuletzt von CaptainJack (20. September 2017 um 21:39)

    • blackfisch
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      • 20. September 2017 um 22:15
      • #6
      Zitat von JimKnopf8796

      Was ist wenn ich hier auf der Seite meine Skins zu Verfügung stelle und schreibe sowas wie „Meine Skins dürfen nur mit meiner Nutzungserlaubnis verwendet werden“

      dazu nur ein Verweis auf unser Regelwerk:

      Zitat von 3.3 INHALTE IM DOWNLOADBEREICH

      Alle verfügbaren Inhalte unseres Downloadbereichs stehen jedem registrierten Mitglied von Native-Network.net kostenfrei zum Download und zur freien Verwendung zur Verfügung. Uploader erklären sich damit einverstanden dass bereitgestellte Inhalte anderen Mitgliedern jederzeit frei zur Verfügung stehen, eine Erlaubnis zu deren Verwendung muss daher nicht vom Author eingeholt werden, auch nicht auf dessen Wunsch. Der Uploader kann Veränderungen an seinen Werken und die Verbreitung auf anderen Platformen verbieten, dazu genügt ein Hinweis in der Beschreibung des Uploads.

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      • 21. September 2017 um 13:26
      • #7
      Zitat von Stig

      Ich denke, dass es nicht stimmt, dass man die Nutzung dadurch freistellt, dass man es veröffentlicht. Ein Beispiel wäre Google Bilder, dort kann ich auch nicht einfach jedes Bild verwenden, nur weil es öffentlich ist.

      Genau. Wenn ein Werk ohne Lizenz veröffentlicht wird, heißt das nicht automatisch, dass jeder machen kann was er will.

      Wenn es keine Lizenz gibt habe ich erstmal (fast) kein Recht, es zu nutzen.

    • ZorG
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      • 21. September 2017 um 13:57
      • #8

      Ich denke, hier wird etwas wichtiges nicht beachtet.

      Uniform-Skins basieren oft auf Bohemia Skins, die bemalt wurden. Durch dieses tun findet kein Urheberrechtstransfer statt.

      Bohemia erlaubt dieses ausdrücklich und regelt zugleich, dass die daraus erstandene Werke der APL vom Bohemia Werk unterliegen.

      Dies bedeutet, wenn ich ein Bild von Picasso bemale, bleibt dies auch ein Bild von Picasso und ist nicht mein Werk.

      Hinzu kommt noch, das der Skin ohne das nötige 3D-Modell nicht funktioniert.

      Der Skin verändert, mit lizenzlicher Erlaubnis (APL), die Farbgebung des 3D-Modells.

      Würde hier für keine Lizenzregeleung vorliegen, dann würde man eine Urheberrechtsverletzung begehen, wenn man ein Skin über ein 3D-Modell legt.

    • cat24max
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      • 21. September 2017 um 14:08
      • #9
      Zitat von ZorG

      Ich denke, hier wird etwas wichtiges nicht beachtet.

      Uniform-Skins basieren oft auf Bohemia Skins, die bemalt wurden. Durch dieses tun findet kein Urheberrechtstransfer statt.

      Bohemia erlaubt dieses ausdrücklich und regelt zugleich, dass die daraus erstandene Werke der APL vom Bohemia Werk unterliegen.

      Dies bedeutet, wenn ich ein Bild von Picasso bemale, bleibt dies auch ein Bild von Picasso und ist nicht mein Werk.

      Das stimmt natürlich - wer original Skins von Bohemia verwendet, kann sich darauf sowieso nicht berufen. Da hat Bohemia dann das Sagen.

    • blackfisch
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      • 21. September 2017 um 15:06
      • #10

      stimme ich cat24max zu. Alles weitere, was das Forum und Downloads hier betrifft regelt unser regelwerk

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      • 21. September 2017 um 19:19
      • #11
      Zitat von Stig

      muss eine persönliche geistige Schöpfung sein/muss mit menschlichen Sinnen wahrnehmbar sein/...),

      Etwas interessantes/wichtiges zum Urheberrecht noch. Bei der persönlichen geistigen Schöpfung wird der rechtliche Begriff u.U. sehr eng ausgelegt.

      Nicht alles was jemand macht, ist auch automatisch vom Urheberrecht betroffen.

      Ein witziger Fall vom LG München (glaub ich), war hierbei ein Porno. Dabei hat das Gericht dem Schöpfer die persönliche geistige Schöpfung abgesprochen, weil es keinen wirklich neuartigen oder schöpferischen Teil an diesem Werk gab. Es war einfach nur 0815 rein-raus Porn und damit auch zum Beispiel nichts das unter den Kunstbegriff fallen würde.

      Umgewälzt auf unsere Szene würde das heißen, wenn jemand nur einen weiteren 0815 Skin macht wie es ihn schon gibt oder an dem nichts besonderes ist, kann es sein, dass überhaupt kein Urheberrecht zu tragen kommt, da die "Schöpfung" fehlt.

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      Developer // Designer // SysAdmin // Manager // Consultant

      One of the people here really employed in this great profession

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